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Untergrombach

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Geschichte des DRK

08. Mai 1828  Henry Dunant wird in Genf geboren
Mit acht Jahren prägt ihn ein Erlebnis, das seinen späteren Lebensweg vorzeichnet: Bei einem Besuch in Toulon sieht er Sträflinge, die in Ketten gelegt ein Schiff entladen müssen. Er schwört sich dafür zu kämpfen, dass diese unmenschliche Behandlung abgeschafft wird. In seiner Freizeit besucht er Kranke und Arme und erhält die Erlaubnis, den Häftlingen im Stadtgefängnis Lektüre zu bringen und sich um sie zu kümmern.

24. Juni 1859  Schlacht von Solferino
Dunant war aus geschäftlichen Gründen auf dem Weg zum französischen Kaiser Napoleon III, als er in Norditalien Augenzeuge der Schlacht zwischen Frankreich, Österreich und Italien wurde. Er musste das Leid von 40 000 Verwundeten und Sterbenden erleben, die hilflos auf dem Feld zurückgelassen wurden. Nur in einer kleinen Kirche im Dorf Castiglione bemühten sich Frauen und Männer, Verletzte gesund zu pflegen. Sie machten dabei keinerlei Unterschiede zwischen Freunden und Feinden. Diese Tatsache und der Umstand, dass es an Ärzten und Material fehlte, spornte Dunant an, hier helfend einzugreifen.

1862 Dunant schreibt seine Eindrücke nieder in dem Buch
„Eine Erinnerung an Solferino" Er will in Friedenszeiten in jedem Land Sanitäter ausbilden, die im Krieg von allen Beteiligten als neutral anerkannt werden und den Verwundeten helfen können.

1863 „Komitee der Fünf":
Mithilfe von vier weiteren Genfer Bürgern (dem Juristen Gustav Moynier, General Wilhelm Dufour und den Ärzten Louis Appia und Theodor Maunoir) gründetDunant das „Internationale Komitee zur Hilfeleistung für Kriegsverwundete".
Als Schweizer Bürger vertauschen sie die Farben ihrer Nationalflagge und machen so das rote Kreuz auf weißem Grund zu ihrem Zeichen.
Ebenfalls in diesem Jahr wird auch in Deutschland die erste Rotkreuz-Gesellschaft gegründet (Stuttgart).

1864 Zwölf Staaten unterschreiben einen Vertrag
zur
„Verbesserung des Schicksals der verwundeten Soldaten der Armeen im Felde". In dieser Ersten Genfer Konvention wird festgelegt, dass Ambulanzen, Lazarette und Sanitätspersonal des Roten Kreuzes als neutral anerkannt, geschützt und geachtet werden und die Verwundeten ohne Unterschied der Nationalität und Partei aufgenommen und gepflegt werden dürfen.

1867 Dunant erleidet finanziellen Bankrott,
den er als schwere Schande empfindet. Er wird zum Rücktritt aus dem Komitee des Roten Kreuzes gezwungen und verlässt seine Heimatstadt für immer.
1876 Der rote Halbmond wird als zusätzliches Zeichen in den islamischen Ländern eingeführt.

Das Komitee der Fünf bekommt einen neuen Namen: 
„Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK)"

1901 Henry Dunant erhält den ersten Friedensnobelpreis.

30. Oktober 1910 Dunant stirbt einsam und krank in Heiden am Bodensee; er liegt auf dem Friedhof Sihlfeld in Zürich begraben.

05. Mai 1919 Gründung der "Liga der Rotkreuzgesellschaften" in Paris (Internationale Föderation)

1921 Zusammenschluss der einzelnen Rotkreuz-Landesvereine und Landesfrauenvereine zum Deutschen Roten Kreuz e.V.

1925 Gründung des Deutschen Jugendrotkreuzes

1945 Auflösung des DRK in den Besatzungszonen

1949 Unter dem Eindruck der schrecklichen Erfahrungen des zweiten Weltkrieges entstehen zusätzlich zum Vertrag von 1864 noch weitere Abkommen, die bis heute Gültigkeit haben:

I. Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde (Urfassung 1864)
Dieses Abkommen verbietet den Kriegführenden, Verwundete zu misshandeln oder zu töten, und verpflichtet sie, ihnen zu helfen. Einrichtungen, die der Pflege der Verwundeten oder Kranken dienen, dürfen nicht angegriffen oder zerstört werden. Ärzte und Pflegepersonal genießen gleichfalls internationalen Schutz. Zivilpersonen dürfen ungehindert Verwundete pflegen. Das Zeichen dieses Schutzes ist das rote Kreuz auf weißem Grund, das nicht missbräuchlich verwendet werden darf.

II. Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See (Urfassung 1899/1907)
Durch dieses Abkommen sind Verwundete und Schiffbrüchige im Seekrieg geschützt. Jeder Angriff auf ihr Leben und jegliche Schädigung ihrer Person ist verboten. Sie müssen geborgen und gepflegt werden. Rettungsbote und Lazarettschiffe sowie deren Personal und Material sind wie Feldlazarette und Krankentransportfahrzeuge geschützt. Die kriegführenden Mächte müssen die gefangengenommenen Angehörigen der feindlichen Mächte wie ihre eigenen behandeln.

III. Abkommen über die Behandlung von Kriegsgefangenen (Urfassung 1929)
Kriegsgefangene dürfen nicht beleidigt, misshandelt oder getötet werden. Sie stehen unter dem Schutz des Roten Kreuzes. Die Gewahrsamsmacht muss sie so versorgen und betreuen wie ihre eigene Truppe. Die Kriegsgefangenen dürfen ihre Familien benachrichtigen sowie Post- und Geschenksendungen empfangen; persönliches Eigentum wird ihnen belassen. Sie dürfen nur unter bestimmten Bedingungen und gegen Entgelt zur Arbeit angehalten werden. Schwerverwundete Kriegs- gefangene müssen nach Hause geschickt werden. Nach Kriegsende sind alle Gefangene ohne Verzögerung in die Heimat zu entlassen. Zur Vermittlung von persönlichen Nachrichten wird eine Zentralstelle beim Internationalen Komitee vom Roten Kreuzes in Genf eingerichtet.

IV. Abkommen zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten
Die Kriegführenden verpflichten sich, alle nicht an den Feindseligkeiten beteiligten Personen zu schützen. Vor allem ist es verboten, Menschen zu foltern, grausam oder entehrend zu behandeln oder ohne rechtmäßig ergangenes Urteil hinzurichten. Kranke müssen wie verwundete Soldaten geschützt werden. Zivilisten in Feindesland haben ein Recht auf Heimkehr. Die Zivilbevölkerung in besetzten Gebieten soll ihr gewohntes Leben fortsetzten können. Die Menschen dürfen nicht verschleppt oder umgesiedelt, Jugendliche unter 18 Jahren nicht zur Arbeit verpflichtet, für Frauen, Kinder und Greise können Schutzzonen eingerichtet werden. Die Besatzungsmacht muss die im besetzten Land existierende Rotkreuz- Gesellschaft schützen und darf sie in ihrer Tätigkeit nicht behindern.

04. Februar 1950 Neugründung des DRK in der Bundesrepublik

23. Oktober 1952 Neugründung des DRK in der DDR

1965 Verabschiedung der Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung auf der 20. Internationalen Rotkreuz-Konferenz:
Menschlichkeit - Unparteilichkeit - Neutralität - Unabhängigkeit - Freiwilligkeit - Einheit - Universalität

1977 werden Zusatzprotokolle erforderlich, welche die Zivilbevölkerung im Fall eines Bürgerkriegs schützen sollen

01. Januar 1991 Wiedervereinigung der beiden deutschen Rotkreuzgesellschaften.

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